In diesem Artikel werden die Aktivitäten des Ministeriums für großrussische Angelegenheiten untersucht, das insgesamt eine kooperative und konstruktive Rolle im Prozess der Staatsbildung spielte. Das großrussische Ministerium verstand sich nicht nur als Interessenvertreter der russischen Bevölkerung innerhalb der ukrainischen Regierung. Es versuchte auch, die Voraussetzungen für die Errichtung jener Selbstverwaltungsorgane zu schaffen, die durch das im Januar 1918 verabschiedete Gesetz über die national-persönliche Autonomie erleichtert wurden. Dieses Gesetz war das Ergebnis eines gegenseitigen Entwicklungsprozesses: Nicht-ukrainische Politiker erkannten die Idee eines ukrainischen Nationalstaates und ihre Rolle als Vertreter von Minderheiten an; ukrainische Politiker akzeptierten ihrerseits, dass ein ukrainischer Nationalstaat aus Gründen seiner eigenen Legitimität den nationalen Minderheiten kulturelle Selbstverwaltung gewähren musste.